Fakten zu Fehlgeburten

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Als Fehlgeburt (Abort) bezeichnet man den frühzeitigen Verlust einer Schwangerschaft vor der 22. bis 24. Schwangerschaftswoche (SSW) oder ein totgeborenes Kind, dessen Geburtsgewicht unter 500 Gramm liegt.
  • Unter Umständen kann es erst Wochen nach dem Fruchttod zu einem Abort kommen, dies ist eine Sonderform der Fehlgeburten („missed abortion“) und wird auch als verhaltene Fehlgeburt bezeichnet.
  • Lebendgeborene Kinder, die nach der 24. Schwangerschaftswoche beziehungsweise mit einem Gewicht über 500 Gramm zur Welt kommen, gelten als Frühgeburten, totgeborene als Totgeburt.
  • Der Anteil der Fehlgeburten ist höher als allgemein angenommen.
  • Bei 20–25-Jährigen liegt das Risiko einer Fehlgeburt bei durchschnittlich 9%, bei 40-Jährigen liegt es bereits bei 35%, und danach steigt es Jahr für Jahr an.
  • Insgesamt kommt es bei etwa 10 - 20% der schwangeren Frauen zu einer Fehlgeburt.
  • Rechnet man eine sehr frühe Fehlgeburt (nach einem positiven Schwangerschaftstest kurz nach Fälligkeit der Menstruation) noch hinzu, liegt sie bei 50% bis 75% (chemical pregnancies).
  • Viele Aborte werden von den Frauen nicht bemerkt und machen sich womöglich nur durch eine stärkere oder verzögerte Regelblutung bemerkbar.
  • Rund 80% der Fehlgeburten treten vor Ende der zwölften Schwangerschaftswoche auf.
  • Bei frühen Fehlgeburten wird in 60 - 80% der Fälle von genetischen Ursachen ausgegangen.
  • Im ersten Drittel der Schwangerschaft sind 50 - 60% der Aborte durch Schäden des Erbgutes bedingt. Genetische Defekte, Fehlbildungen der Gebärmutter, Probleme mit der Plazenta oder hormonelle Störungen sind nur einige von vielen möglichen Ursachen. Sehr selten kann eine Störung im Immunsystem oder im Blutgerinnungssystem das Auftreten von Fehlgeburten verursachen. Auch Infektionen können eine Rolle spielen.
  • Kurzfristiger Stress oder ein einmaliges „Fehlverhalten“ (wie etwa Heben) sind laut den Forschern nicht verantwortlich.

Medizinische Feststellung einer Fehlgeburt

  • Mittels Ultraschalluntersuchung (Sonografie).
  • Anhand der Größe des Embryos oder Fötus verglichen mit Richtwerten – wenn die gemessene Größe unterhalb der zu erwartenden Richtgröße liegen.
  • Kontrolle der kindlichen Herztöne erfolgt mithilfe der Kardiotokografie (CTG) – durch das Fehlen der kindlichen Herzschläge.
  • Über eine hormonelle Blutuntersuchung (HCG Wert) – durch Vergleiche mit den Richtwerten für das entsprechende Schwangerschaftsalter.

Wo bekommt man Hilfe?
Erste Anlaufstelle bei drohender Fehlgeburt sind sowohl der eigene Gynäkologe wie die Notaufnahme des Krankenhauses.
Nach einer Fehl- oder Totgeburt können sich betroffene Eltern an folgende Stellen wenden:
Initiativ Liewensufank – Eidel Äerm – 36 05 97 19
Individuelle Beratungen für trauernde Eltern.

Weesen-Elteren – Trauernde Eltern – 691 901 321
Hierbei handelt es sich um eine Selbsthilfegruppe für Eltern, die ein Kind verloren haben und trauern.


Quellen: www.tk.de; www.kinderwunsch-uk-bonn.de; www.uterusprojekt.wordpress.com; www.liliput-lounge.de

Ein Artikel, der in der Elternzeitschrift „baby info“ veröffentlicht wurde (Nr. 2/2019)